Kredit: Kreditarten der Wirtschaftspraxis
Banktechnisch versteht man unter dem Begriff "Kredit" die befristete Überlassung von Sach- Geldwerten bzw. das bedingte Zahlungsversprechen eines Kreditgebers an einem Kreditnehmer.
Dieser entrichtet für die Krediteinräumung ein Entgelt in Form eines Zinsen und verspricht zugleich, den Kredit zum vereinbarten Termin zurückzuzahlen. Kredite lassen sich in drei grundlegende Formen unterscheiden: nach dem Verwendungszweck (für den Verbrauch bestimmt), nach Sicherheit (persönliche Kreditwürdigkeit), nach Laufzeit (bis zu einem Jahr), mittelfristige (2 bis 5 Jahre) und langfristige Kredite. Der Kredit für den öffentlichen Dienst ist an Laufzeiten gebunden. max 20 Jahren. Für Kreditarten der Wirtschaftspraxis: Kontokorrent, Dispositionskredit, Diskontkredit, Lombardkredit, und Avaltkredit.
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