Beamtendarlehen Rechenbeispiele und Berechnungen
Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in die Berechnung eines
Beamtendarlehens anhand einiger Beispiele. Die Beispiele sind alle für einen
30-jährigen Beamten kalkuliert.
Einem 30-jährigen Beamten bieten wir an: Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3
Kreditbetrag: 30.000 EURLaufzeit: 12 Jahre
Sollzins: 5,69 %
Effektivzins: 7,45 % (nach neuer EU-Richtlinie)
Nettodarlehensbetrag: 30.000 EUR
Auszahlung: 100 %
Bearbeitungsgebühren: keine
Lebensversicherungsbeitrag: 222,89 EUR (inkl. Dienstunfähigkeitsversicherung)
Zinsbelastung: 142,25 EUR
Voraussichtliche Gewinnbeteiligung: 5.463,00 EUR
Ablaufleistung aus der Lebensversicherung: 35.463,00 EUR
→ Erklärungen zu den Beamtendarlehen Berechnungen 1,2 und 3
Der Sollzins ist der Zins, mit dem der Darlehensbetrag verzinst wird.
Der Sollzins bestimmt die
Höhe der laufenden Zinsraten und ist über die gesamte Laufzeit garantiert.
*Lebensversicherungsbeitrag: 222,89 EUR inkl. Dienstunfähigkeitsversicherung
Zinsbelastung: 142,25 EUR
Gesamtaufwand: 365,14
EUR (mtl. und über die gesamte Laufzeit garantiert)
*Voraussichtliche Gewinnbeteiligung: 5.463,00 EUR
Ablaufleistung aus der Lebensversicherung: 35.463,00 EUR
- Durch die Ablaufleistung aus der Lebensversicherung wird das Darlehen getilgt. Die Zusatzleistung in Form der Gewinnbeteiligung wird zum Ablauf an Sie ausgezahlt oder Sie können die Gewinnbeteiligung dazu verwenden um die Laufzeit des Darlehen zu verkürzen. Die Gewinnbeteiligung aus der Lebensversicherung ist eine voraussichtliche Leistung und kann nicht garantiert werden.
- Eine vorzeitige oder zum Teil getätigte Rückzahlung des Darlehens ist ohne
Bearbeitungsgebühren und
Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Bei einer zum Teil getätigten Rückzahlung werden die Zinsen auf das Restkapital berechnet. - Das Darlehen wird über eine Kapitallebensversicherung getilgt, die im Todesfall gleichzeitig Ihre Familie absichert. Das Darlehen kann nur mit einer Lebensversicherung/Dienstunfähigkeitszusatzversicherung gewährt werden.
* Stand: 22.01.2011 - Die Gewinnbeteiligung stellt eine
voraussichtliche Leistung aus der Lebensversicherung dar und wird bei Annahme
des Zinssatzes vom Jahr 2010 berechnet.
Um ein Beamtendarlehen abschließen zu können, bedarf es ebenso einen Abschluss
einer Lebensversicherung.
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